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Fangbegrenzung an der Küste
 
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Veröffentlicht am Mittwoch 30 April 2003 00:00:00 von admin

FunFishingTeam001 schreibt Rostock (LAfF/Th. Richter) - Seit Ende Februar gilt
in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Küstenfischereiordnung.
Darin enthalten: Änderungen für Angler.

Wie im ESOX® 4/2003 erschienen:

Neu ist eine Fangbegrenzung:
pro Angeltag drei Hechte und drei Zander oder drei Salmoniden (Lachs, Meerforelle).

Die Mindestmaße:
wurden für Dorsch auf 38 cm und für Hecht auf 50 cm hochgesetzt.

Schonzeiten werden flexibel:
für Hecht (mindestens acht Wochen innerhalb des Zeitraumes vom 1.Februar bis 31.Mai) und Zander (mindestens vier Wochen zwischen 1.April bis 31.Mai) Die genaue Zeit wird jährlich neu festgelegt und durch Presse, Rundfunk und Hafen-Aushänge bekannt gemacht.

Bei Lachs und Meerforelle beginnt die Schonzeit jetzt einen Monat später, sie dauert vom 1.September bis 30. November.

Um Probleme zwischen Fischern und Anglern zu vermeiden, ist in § 13 Abs. 7 bestimmt worden, dass mit Stellnetzen am Außenrand und in der Wismarbucht ein Abstand von 200 Metern zu den Schiffanlegern, Seebrücken und Molen einzuhalten ist.

Außerdem haben sich einige Fischschonbezirke für den Aufstieg der Großsalmoniden geändert.

Hinweis: Auszug aus Esox® 4/2003

 


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