Hier werben?
|
Veröffentlicht am Donnerstag 25 Dezember 2003 16:20:23 von admin
FunFishingTeam schreibt Neue Schonzeiten für Raubfische und Salmoniden
Änderung der Fischereiordnung in Brandenburg ab 2004
Ab dem 1. Januar 2004 gelten in Brandenburg folgende neue Schonzeiten:
Hecht vom 1.Februar bis zum 31.März
Zander vom 1.April bis zum 31.Mai
Wels vom 1.Mai bis zum 30.Juni
Bachforelle vom 16.Oktober bis zum 15.April
Bachsaibling vom 16.Oktober bis zum 15.April
Regenbogenforelle in Fließgewässern vom 16.Oktober bis zum 15.April
Damit gibt es für Regenbogenforellen in stehenden Gewässern keine Schonzeit.
Entsprechend dieser neuen Raubfischschonzeiten wurde das Verbot für die Verwendung von Raubfischangeln und Köderfischsenke, das bisher von Januar bis April galt, ebenfalls aufgehoben.
Fische, für die eine Schonzeit gilt und die unbeabsichtlich gefangen werden, sind so schonend wie möglich in das Gewässer zurückzusetzen.
Quelle: DAV "Angeln und Fischen" Magazin 1/2004
|