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Diese Frage kommt wohl bei den wenigsten einmal im Leben vor, trotzdem hatte ich diesen Artikel auf Brandungsangler.de, fand ihn sehr Interessant und haben diesen daher hier übernommen.

Wer ein Boot geerbt hat darf es rechtlich auch behalten laut Internationales Erbrecht. Man muss nur alles notariell beim Notar unterzeichnen. Allerdings muss man wissen, das man für jedes geerbte Gut auch eine kleine Erbschaftssteuer an das Finanzamt zahlen muss. Man erbt zum Beispiel ein Boot, dass einen Wert von Hunderttausend Euro hat, so braucht man nach heutigem Stand sogar keine Erbschaftssteuer zahlen. Würde das Boot Fünfhundert-zwanzigtausend Euro Wert sein, so würde man leider eine Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Bei dem Boot mit Hunderttausend Euro Wert, ist der Grund warum man keine Erbschaftsteuer für das Boot zahlen muss folgender Grund. Laut des geänderten neuen Erbschaftssteuergesetz ist es folgendermaßen: Vermögens- Freibeträge bis zu Fünfhunderttausend Euro pro Ehegatten machens möglich. Für Erben der Steuerklasse eins wurden sogar die Erbschaftssteuersätze reduziert. Für eingetragene Lebenspartner wurde der Steuerfreibetrag von Fünftausend-zweihundert auf Fünfhundert-tausend Euro erhöht. Für Kinder des Erblassers wurden sie von zweihundert-fünftausend auf vierhundert-fünftausend erhöht.

Der Freibetrag für Enkelkinder des Erblassers beläuft sich von 51200 Euro auf zweihunderttausendeuro. Für Geschwister, Neffen und Nichten, sowie alle anderen Personen (damals fünftausend-zweihundert)wurde es sogar von früher zehntausend-dreihundert Euro auf zwanzigtausend Euro Freibetrag erhöht. Man sieht also Erben kann auch Spaß machen, wenn man viel Geld behalten darf, dank unser neuen Gesetze des Internationalen Erbrecht und Familienrecht.

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Internationales Familienrecht und Erbrecht

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