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Schleswig Holsteins Küstengewässern. Hier findet Ihr ein paar nützliche Tipps und Informationen von mir in einen Leitfaden für die Küstenangelei zusammengestellt um traumhafte Angelstunden an der Küste von Schleswig/Holstein zu erleben.

Wichtiger Hinweis!
Da sich die gesetzlichen Vorgaben jederzeit ändern können, übernehme ich keinerlei Garantie für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben. Jeder Angler hat sich vor Ort mit den aktuellen gesetzlichen Bedingungen vertraut machen.

Fischereischein

Die gesamte Ostseeküste von Schleswig-Holstein ist ein sogenanntes “freies Gewässer” und mit einem gültigen Fischereischein zu beangeln. Außnahme ist das Trave-Gebiet und das “Brodtner Steilufer” bedarf einer seperaten Angelerlaubnis, die Ihr in Lübeck erwerben könnt. Der Fischereischein ist immer mitzuführen und auf verlangen vorzuzeigen.

Ausnahmegenehmigung

Wer keinen Fischereischein besitzt und nicht aus dem Landkreis Schleswig/Holstein kommt kann bei den jeweiligen Gemeinden/Stadtverwaltungen einen Urlauber-Fischereischein erwerben. Die Gültigkeitsdauer beträgt 40 Tage und ist für 18,- Euro zu erwerben.

Mindestmaße

Die wichtigsten Fischarten habe ich hier mal aufgeführt.

  • Aal 35 cm
  • Aalmutter 23 cm
  • Lachs 60 cm
  • Meerforelle 40 cm
  • Hering 11 cm Aufgehoben seit 03.02.2006
  • Dorsch 38 cm
  • Scholle 25 cm
  • Flunder 25 cm Aufgehoben seit 03.02.2006
  • Kliesche 25 cm Aufgehoben seit 03.02.2006
  • Steinbutt 30 cm
  • Wittling 23 cm Aufgehoben seit 03.02.2006
  • Makrele 30 cm
  • Meeräsche 40 cm

Schonzeiten

  • Meerforelle 1.10 – 31.12 für Fische im Laichkleid (silbrige dürfen entnommen werden)
  • Lachs 1.10 – 31.12 für Fische im Laichkleid (silbrige dürfen entnommen werden)
  • Scholle/Flunder 01.02 – 30.04 Weiblich (Aufgehoben seit 03.02.2006)
  • Steinbutt 01.06 – 31.07 (Aufgehoben seit 03.02.2006)

Die Informationen stammen aus der Schleswig-Holsteinische Küstenfischereiordnung KüFO und der Ausnahmeregelung der Aufhebungen durch Bekanntmachung des Amtes für ländliche Räume Kiel, Abteilung Fischerei, als obere Fischereibehörde

Ich hoffe die Informationen helfen euch ein wenig
Petri Heil Platte
Alle Angaben ohne Gewähr!

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