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Vorbei sind die Zeiten, in denen das Angeln als Freizeitbeschäftigung des kleinen Mannes betrachtet wurde. Zunehmend mehr Petrijünger betreiben ihr Hobby mit großen Ambitionen und sind deshalb dazu bereit, erstaunlich große Beträge in ihre Ausrüstung zu investieren. Neben Meeresanglern gibt es auch viele Karpfen- und Raubfischangler, die teure Ausrüstungen besitzen. Aber auch Stippfischer und Fliegenfischer investieren oftmals beeindruckende Beträge.

Wertevolle Schätze gut absichern

Meist fließt das Geld vor allem in Angelruten und Rollen. Bei Fliegenfischern verhält es sich so, dass sogar die Schnüre äußerst kostspielig sein können. Angesichts dieser hohen Investitionen wird darauf gehofft, dass die Angelausrüstung weder gestohlen noch beschädigt wird. Ansonsten wäre es erneut erforderlich, viel Geld zu investieren.

Allerdings müssen sich Angler gar nicht so sehr sorgen, denn innerhalb eines gewissen Rahmens ist ihre Ausrüstung über die Hausratversicherung geschützt. Genaue Informationen zu diesem Thema sind auf www.hausrat-info24.de zu finden. Nachfolgend möchten wir allerdings die wichtigsten Rahmendaten zur Absicherung der Ausrüstung wiedergeben.

Was und wann ist die Angelausrüstung geschützt?

Zunächst gilt es zu verstehen, dass die Angelausrüstung tatsächlich als Hausrat eingestuft wird und somit im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Allerdings erstreckt sich der Schutz vorrangig auf den Versicherungsort bzw. das Zuhause. Dort sind die Angelsachen zwangsläufig gegen Risiken wie Brand oder Diebstahl versichert. Zum Thema Diebstahl ist anzumerken, dass jedoch sehr niedrige Entschädigungsgrenzen gelten. Damit hier eine solide Absicherung greift, würde dem Angler keine andere Wahl bleiben, als seine Ausrüstung oder zumindest die wertvollsten Teile in einem Tresor aufzubewahren.

Am Gewässer gilt der Diebstahlschutz übrigens nicht – zumindest wenn die Ausrüstung unbeaufsichtigt ist oder der Angler auf Trickbetrüger hereinfällt. Auch bei Hagel muss die Versicherung nicht zahlen. Sollte ein Unwetter aufziehen und es hageln, ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, seinen Hausrat in Sicherheit zu bringen. Ansonsten muss der Versicherer im Schadensfall nicht zahlen.

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www.hausrat-info24.de

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