Autor

Dieser Artikel beruht auf einer wahren Begebenheit und ist nicht ganz ohne.

Zitat:

Sehr geehrter Herr ********

In Ausführung eines Vorstandsbeschlusses vom 24.01.2002 schließe ich Sie hiermit auf der Grundlage unserer gültigen Satzung sowie unter Hinweis auf § 242 BGB mit sofortiger Wirkung von der Mitgliedschaft in unserem Verein aus wichtigem Grunde (Vereinsschädigendes Verhalten) aus. Damit verlieren Sie mit sofortiger Wirkung alle Rechte aus der bisherigen Mitgliedschaft in unserem Verein. Bisher für das Jahr 2002 schon gezahlte Beiträge bzw. Gebühren verbleiben satzungsgemäß beim Verein.

Begründung

Auf Grund des auch von Ihnen unterzeichneten Gründungsprotokolls nebst Satzung wurde am 21.10.2001 der (Konkurrenz-) Verein DAV Ortsgruppe Dömitz “Elbe” e.V. gegründet, der durch Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Ludwigslust unter Nr. VR 417 Rechtfähigkeit erlangt hat. Damit ist der Tatbestand eines vereinsschädigenden Verhaltens gegeben. Eine sog. Gewährung rechtlichen Gehörs (Anhörung) ist angesichts des bereits rechtswirksam eingetretenen Sachverhalts entbehrlich. Außerdem muß Ihnen die Tragweite Ihres Handeln bewußt gewesen sein.

Hochachtungsvoll Hans ******

Zitat Ende

Was war passiert?

Zunächst ging diese Kündigung an 5 Sportfreunde der besagten Ortsgruppe. Einer unserer Sportfreunde aus Mecklenburg Vorpommern, ist langjähriges Mitglied in einem Ortsansäßigen Angelverein, der im VDSF e.V. organisiert ist. Nun wurde eben von diesem Sportfreund nebst einigen anderen Kameraden ein neuer Verein gegründet, zuvor waren diese Sportfreunde neben dem Ortsansäßigen Verein auch im Meeresanglerverband Mecklenburg Vorpommern im DAV e.V. organisiert. Um nun nicht in dem Meeresverband als Einzelangler organisiert sein zu müssen bildeten sich diese Sportfreunde zu einer eigenständigen Ortsgruppe unter der Schirmherrschaft des DAV e.V.. Dies allein reichte den Herren zur Kündigung aus.

Soviel zu den Fakten

Gehe ich von meinem eigenen Vereinswesen aus, müsste ich schon etliche Kündigungen haben. Der Ortsansässige Verein in dem ich organisiert bin steht unter der Schirmherrschaft des VDSF e.V.. Der Deutsche Meeresangler Verband e.V. sowie der Meeresanglerverband Mecklenburg Vorpommern e.V. stehen unter der Schirmherrschaft des DAV e.V.

Ich kann nun nicht viel zu den Vorgehensweisen des Herrn Vorsitzenden des Vereins sagen, der die Kündigung ausgesprochen hat. Aber eines fällt mir auf: Im Oktober wurde der (Konkurrenz) Verein gegründet. Mit der Kündigung wartet man dann aber bis 31.Januar 2002 um wenigstens noch den Mitgliedsbeitrag abzuzocken. Der Spruch Konkurrenzverein ist meiner Meinung nach schon Vereinsschädigend genug, mehr als die Gründung eines anderen Vereins, der andere Interessen verfolgt. In Bezug auf einen Verein mit dem Anspruch auf Gemeinnützigkeit, ohne Wirtschaftliche Interessen, daß Wort Konkurrenz und Tatbestand in den Mund zu nehmen ist eine Dreistigkeit und Frechheit ohne gleichen. Die Kündigung, nein der Rauswurf eines Sportfreundes, daß Abzocken eines Jahresbeitrages, und die Ausstellung dieser Kündigung ist meiner Meinung nach Vereinschädigendes verhalten. So ein Vorsitzender ist meiner Meinung nach untragbar für einen Verein und für den betreffenden Dachverband. So wird der Verbandskrieg zwischen DAV und VDSF, der nun langsam in ruhigere Gewässer steuert, von den Ortsverein…. Nein… von dem einzelnen Vereinsvorsitzenden wieder geschürt.

LG Stuttgart vom 15.11.01 handelt es sich hierbei, um eine geäußerte Meinung, deren Freiheit durch das Grundgesetzt geschützt wird. Dabei ist es unerheblich, ob diese Meinung richtig ist oder falsch, ob sie begründet ist oder nicht.

Falls Ihr euren Senf dazu abgeben wollt, könnt Ihr gleich hier einen Kommentar schreiben.

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