VDSF Verband wirft neue DAV Mitglieder raus
In Ausführung eines Vorstandsbeschlusses vom 24.01.2002 schließe ich Sie hiermit auf der Grundlage unserer gültigen Satzung sowie unter Hinweis auf § 242 BGB mit sofortiger Wirkung von der Mitgliedschaft in unserem Verein aus wichtigem Grunde (Vereinsschädigendes Verhalten) aus. Damit verlieren Sie mit sofortiger Wirkung alle Rechte aus der bisherigen Mitgliedschaft in unserem Verein. Bisher für das Jahr 2002 schon gezahlte Beiträge bzw. Gebühren verbleiben satzungsgemäß beim Verein…Weiterlesen