Ich stellte eine Anfrage für einen Angelkollegen aus den Niederlanden!
Sehr geehrter Herr Bockelmann,
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Frage, ob Bürger, die ihren
Hauptwohnsitz im Ausland haben, überhaupt in Deutschland angeln dürfen, unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland geregelt ist. In Mecklenburg-Vorpommern ist das möglich und Ihr holländischer Angelfreund braucht nur seinen Pass beim Kauf einer Angelkarten vorzulegen. Ebenso differieren die Kartenpreise bei den einzelnen Fischereiberechtigten. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir halt noch relativ viele einzelne Berufsfischer, die eben auch unterschiedliche Preise erheben. Aus diesem Grunde ist es zunächst wichtig zu prüfen, in welchem Teil von Mecklenburg-Vorpommern Ihr Angelkollege seinem Hobby nachgehen möchte (ich nenne Ihnen stellvertretend nur einige größere Anbieter). Bitte wenden Sie sich deshalb an das Fischereiamt in Rostock, um dort die Kosten zu erfragen.
Für die Angelkarten der Ostsee
- Landesamt für Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Obere Fischereibehörde
Dr.-Lorenz-Weg 1
18059 Rostock
PA: PF 10 31 15, 18005 Rostock
Tel. (0381) 4 05 18 -0, Fax -43
Für die Angelkarten der Binnengewässer
- Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VDSF)
Siedlung 18 a
19065 GÖRSLOW
Tel. (03860) 5 60 3 -0, Fax (03860) 5 60 3 -29
Geschäftsführer: Peter Tackmann Tel. (03860) 5 60 3 -11 - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des DAV
Post an: Andreas Rasser,
Hans-Fallada-Straße 9,
18435 Stralsund
Tel./Fax: (03831) 39 64 32
Präsident: Wolfgang Schoknecht - Fischerei Müritz-Plau GmbH
Am Seeufer 73
17192 WAREN/Müritz
Tel. (03991) 62 26 -0, -19
Fax (03991) 62 26 -21
Sollte sich der Angler aus den Niederlanden allerdings für ein Gebiet
entscheiden, dass von keinem der vier Anbieter betreut wird, so kann Ihnen sicher das Fischereiamt den zuständigen Fischereiberechtigten nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Winkel
Bundesgeschäftsführer