Autor

Molenangeln vom Helgolandkai in Wilhelmshaven. Ich bin eigentlich seit 2 Jahren ein Ostsee und Fehmarn-Fan, aber da ich nur ca. 70 Km von der Nordsee entfernt wohne, dachte ich mir das man es dort mal mit dem Brandungsangeln versuchen müßte.

Molenangeln vom Helgolandkai

Molenangeln vom Helgolandkai in Wilhelmshaven © K. Hebel
Molenangeln vom Helgolandkai in Wilhelmshaven © K. Hebel

Ich bin eigentlich seit 2 Jahren ein Ostsee und Fehmarn-Fan, aber da ich nur ca. 70 Km von der Nordsee entfernt wohne, dachte ich mir das man es dort mal mit dem Brandungsangeln versuchen müßte. Im Internet habe ich dann auch einige Tips zu Angelplätzen an der Nordsee gefunden. Am dichtesten zu meinem Wohnort Elsfleth ist Wilhelmshaven. Wenn mich dann mal das Küstenangelfieber packt und die Hoch-/Niedrigwasser-Zeiten gut sind fahre ich zur Mole am Helgolandkai. Der Helgolandkai ist ca. 400m lang. Bei Hochwasser beträgt die Wassertiefe ca. 6-8m. Hier muß man die Rute an die Molenmauer stellen, also irgendwas mitnehmen, wo man die Rute anlegen kann, sonst verschrammt sie. Und aufpassen wenn Boote oder Schiffe hier längsfahren, die nehmen keine Rücksicht auf die Angler.

Helgoland Mole Wittlinge 2001 © K. Hebel
Helgoland Mole Wittlinge 2001 © K. Hebel

Im Winter, und bei Wind aus Nordwest soll man hier gute Dorsche fangen können. Ansonsten soll man hier Plattfisch, Aal, Wittling und Wolfsbarsch fangen können. Am besten kann man hier bei auflaufendem Wasser Angeln, denn bei ablaufendem Wasser bleibt ein 170gr Blei nicht mehr auf dem Grund liegen. Der beste Köder ist hier der Watt- und Seeringelwurm. Als Ruten sind hier stabile Brandungsruten gut geeignet, da man den Fisch einige Meter an der Mauer hochziehen muß. Die Hauptschnur sollte mind. 0,35mm stark sein. Viele Angeln hier auch mit kurzen aber stabilen Pilkruten.

Helgoland Mole 2001 Butt © K. Hebel
Helgoland Mole 2001 Butt © K. Hebel

Bis jetzt habe ich hier außer untermaßige Plattfische und Aale, gute Wittlinge von 24-32cm und einem 27er Platten gefangen. Auf Dorsch hatte ich hier bis jetzt noch kein Glück. Habe es direkt im Winter aber auch noch nicht probiert. Ich habe auch schon einige Angler gesehen die mal einen maßigen Dorsch an der Mauer hochziehen konnten, das war im März. Die Wittlinge habe ich im April/Mai gefangen, wenn man einen Schwarm erwischt kann sie man gut fangen und es macht Spaß. Am besten fangen hier aber wohl die Einheimischen, sie können jeden Tag hier Angeln und wissen wohl auch schon, wann mal ein paar Fische zu kriegen sind. Wenn man hier nur ab und zu mal Angeln geht, muß man schon Glück haben und den richtigen Tag und die richtige Uhrzeit erwischen, aber das ist wohl überall so.

Allgemeine Infos zum Angeln in Wilhelmshafen

Angelschein

Für das Angeln an der Nordseeküste in Niedersachsen (nur offenes Gewässer/zum Meer hin offen) benötigt man den Fischereischein. In den Häfen benötigt man einen anderen Angelschein. Am besten bei der Stadtverwaltung oder bei Samen Römer (Adresse siehe Angelgeschäfte/Köder) anfragen.

Internet: www.wilhelmshaven.de – Hier ist gibt es auch einen Stadtplan, denn für Ortsunkundige ist es schwer sich in Whv. zurecht zu finden.

Angelgeschäfte und Köder

*Wattwürmer am besten vorbestellen* Samen Römer, Gökerstr. 86, 26384 Wilhelmshaven, Tel.: 04421/31120 (ist glaube ich das einzige Angelgeschäft hier im Umland wo man Wattwürmer bekommt) Wenn man Zeit mit bringt kann man bei Ebbe auch Wattwürmer am Ölhafen suchen.

2 Kommentare auf “Molenangeln vom Helgolandkai in Wilhelmshaven

  1. MEPO sagt:

    Zeige mir ein Bundesland wo KEIN Fischereischein benötigt wird? Das wäre also legales Schwarzangeln?
    Konnte Deinen Hinweis so nicht bestätigen!

    Auszug aus Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)

    Abschnitt 2

    Fischereierlaubnisschein, Fischereischein

    § 57

    (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft ( §§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

    (2) Ein Fischereierlaubnisschein ist nicht erforderlich:
    bei Anwesenheit des Berechtigten oder eines Beauftragten des Berechtigten,
    bei Fischereiwettbewerben und Prüfungen, die von einer anerkannten Vereinigung von Sportfischern (§ 54 Abs. 1) oder einem anerkannten Landesfischereiverband (§ 54 Abs. 3) veranstaltet werden.
    § 58

    (1) Der Fischereierlaubnisschein (§ 57) muß folgende Angaben enthalten:
    den Namen dessen, der die Fischereierlaubnis erteilt, sowie seine Unterschrift oder die seines Bevollmächtigten,
    den Namen, den Vornamen und die Anschrift des Erlaubnisinhabers,
    den Tag der Ausstellung und die Dauer der Fischereierlaubnis,
    die Gewässer oder Gewässerstrecken, auf die sich die Erlaubnis erstreckt,
    die zugelassenen Fanggeräte und Fahrzeuge.
    (2) Das Fachministerium wird ermächtigt, durch Verordnung vorzuschreiben, daß für die Fischereierlaubnisscheine bestimmte Muster zu verwenden sind.

    § 59

    (1) 1Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die
    das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben,
    eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt haben,
    hat die Gemeinde ihres Wohnsitzes auf Antrag einen Fischereischein als Lichtbildausweis auszustellen. 2Der Fischereischein gilt für unbeschränkte Zeit.

    (2) Personen, die mindestens drei Jahre als Küstenfischer tätig waren und das für die Führung eines Fischereifahrzeugs erforderliche Patent besitzen, kann ein Fischereischein auch ohne Prüfung ausgestellt werden.

    (3) Der Fischereischein kann Personen versagt werden,
    die betreut werden (§ 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
    die gröblich oder wiederholt gegen Vorschriften des Fischereirechts oder des Tierschutzrechts verstoßen haben.
    (4) Treten Umstände nachträglich ein, deretwegen der Fischereischein versagt werden könnte, oder werden sie der Gemeinde nachträglich bekannt, so kann diese den Fischereischein für ungültig erklären und einziehen.

  2. Dirk Har sagt:

    Bitte mal überarbeiten, Fischereischein wird an der Küste nicht mehr benötigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert